Bundeskabinett beschließt Regelungen zu Solvency-II
(ac) Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie der Europäischen Union über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (2009/138/EG - „Solvency-II“) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Regelungen zu Solvency-II sorgen für eine grundlegende Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen und eine Änderung bei den zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Instrumenten. Solvency-II fußt auf drei Säulen:
- Regelungen zur Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen
- Regelungen zur Aufsicht durch die BaFin und der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) sowie zur Ausgestaltung der inneren Organisation (Governance).
- Regelungen zu Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten sowie Meldewesen gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Die Richtlinie ist bis zum 31.10.2012 in deutsches Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat mittlerweile vorgeschlagen, die neuen Anforderungen an die Versicherungsunternehmen erst zum 01.01.2014 in Kraft zu setzen. Die entsprechenden Verhandlungen auf europäischer Ebene sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.




