Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu
(ac) Die Länder haben dem neuen Telekommunikationsrecht ihre Zustimmung erteilt. Es kann damit nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Das Gesetz, das nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verändert wurde, enthält zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen – zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Dienstleistungen, den reibungslosen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz.
Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
ist auf den Seiten des Bundesrates - www.bundesrat.de - abrufbar.
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