Erneute Entscheidung zum Ratenzuschlag
(ac) Nach den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 18.11.2011 hat nun auch das Oberlandesgericht Stuttgart der Klage von Verbraucherschützern gegen den von Versicherern erhobenen Ratenzuschlag nicht stattgegeben. Nach Informationen der Pressestelle des Gerichts sei die in Frage stehende Klausel bzgl. des Ratenzuschlages schon keine Regelung im Sinne des AGB-Rechts. Des Weiteren wäre die Klausel aber auch AGB-rechtlich nicht zu beanstanden gewesen.
OLG Stuttgart, Az.: 2 U 50/11 - Revision zum BGH wurde zugelassen
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