Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(ac) Die Bundesregierung plant eine gemeinsame Sozialversicherung für Bauern, Förster und Gärtner (BT-Drs.: 17/7916). Hierzu soll in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ein Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden. Dieser bundeseinheitliche Träger wird künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.
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